Investitionszuschüsse | Gehaltszuschüsse |
Alle notwendigen Investitionen und Kosten, die für die Schaffung oder Erweiterung des Arbeitsplatzes erforderlich sind, werden gefördert. Dies geschieht in der Regel in Höhe von 50 - 60 % der Anschaffungskosten. Wenn darüber hinaus Kosten anfallen, die allein in der Behinderung zu suchen sind, werden sogar 100 % der Kosten übernommen. Wir übernehmen u.a. das Procedere der Vorgespräche und Antragstellung für Sie. | Wenn Bewerber aus der Arbeitslosigkeit eingestellt werden, gibt es gerade bei behinderten Menschen Eingliederungszuschüsse, die je nach Art der Behinderung, Alter und Arbeitsplatz bis zu 3 bzw. 5 Jahren betragen können. Dies richtet sich jedoch von Fall zu Fall und kann nicht pauschaliert werden. Weitere, darüber hinausgehende Leistungen sind möglich. Wir finden die zuständigen Stellen und übernehmen die notwendigen Gespräche mit den Behörden für Sie. |